Im Nationalsozialismus
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4.1 SPD vor dem Parteiverbot
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

4.2 Haltung der SPD zum Ermächtigungsgesetz
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

4.3 Freitod Antonie Pfüls
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

4.4 Parteiverbot und seine Auswirkungen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

4.5 Sopade
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

5. Josef Felder im Nationalsozialismus
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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4.1 Die SPD vor dem Parteiverbot

Nach der Machtergreifung Hitlers vom 30. Januar 1933 waren die Sozialdemokraten der Meinung, dass nicht mit der Errichtung eines faschistischen Systems gerechnet werden müsse, obwohl die Regierung Hitlers Gegner der Demokratie von Weimar sei. Zudem hofften die Sozialdemokraten, dass die Regierung Hitler nur von kurzer Dauer sein würde. Daher beschloss die Partei ihren „Kampf auf dem Boden der Verfassung“ (Aufruf des Parteivorstandes und des Reichstagsfraktion der SPD vom 30. Januar 1933, abgedruckt im Vorwärts vom 31. Januar 1933) zu führen und traf keine Vorbereitungen für außerparlamentarischen Widerstand.


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Wahlplakat der NSDAP, 1933

Vollbild (27 kb)

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Wahlplakat der SPD, 1932/33

Vollbild (25 kb)


Durch Hindenburgs „Verordnung zum Schutz des deutschen Volkes“ vom 4.2.1933 und „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ vom 28.2.1933 (sog. Reichstagsbrandverordnung) wurden Versammlungs- und Pressefreiheit eingeschränkt sowie wichtige Grundrechte außer Kraft gesetzt. Hierdurch wurde die SPD im Wahlkampf vor der Reichstagswahl vom 5. März 1933 erheblich beeinträchtigt: Die sozialdemokratische Presse wurde unter anderem durch ein vorübergehendes Verbot des Parteiorgans „Vorwärts“ geschwächt, Versammlungen der SPD wurden aufgelöst oder durch die SA behindert. Zudem sahen sich ihre Funktionäre der Bedrohung durch Misshandlungen und Verhaftungen ausgesetzt. Obwohl die SPD bei der Reichstagswahl dennoch nur wenige Wählerstimmen verlor, erreichte die NSDAP zusammen mit der DNVP die parlamentarische Mehrheit.


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Antrag der SPD-Reichstagsfraktion auf sofortige Entlassung der inhaftierten Genossen, 21.03.1933

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Daraufhin nahmen die Einschränkungen für die Arbeit der SPD und die persönliche Gefährdung ihrer Funktionäre und Abgeordneten weiter zu. So waren am 23. März 1933 bei der Abstimmung zum Ermächtigungsgesetz bereits elf Abgeordnete verhaftet und zwölf emigriert. Ein Antrag der SPD-Fraktion vom 21. März 1933 auf Haftentlassung der verhafteten Genossen scheiterte, da ihn weder das Zentrum noch die BVP unterstützten. Nach dem geschlossenen „Nein“ zum Ermächtigungsgesetz der 94 anwesenden SPD-Abgeordneten wuchs die Bedrohung durch die Nationalsozialisten noch weiter an. Viele der Abgeordneten hielten sich versteckt und kehrten daher nicht in ihre Wohnungen zurück.


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Rede Otto Wels

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Friedrich Stampfer

Vollbild (10 kb)


Nach der Beschlagnahmungen vieler Einrichtungen der SPD durch die Nationalsozialisten am 10. Mai 1933 begab sich ein Teil des Parteivorstandes – Otto Wels, Siegmund Crummenerl und Friedrich Stampfer – ins Exil in das unter französischer Verwaltung stehende Saarbrücken, um dort eine Exilvertretung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (Sopade) aufzubauen.


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Auszug aus einem Protokoll Josef Felders zur Reichstagssitzung, 17.03.1933

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Die durch Emigration und Verhaftungen inzwischen auf 65 Abgeordnete verkleinerte SPD-Reichstagsfraktion musste neben der erneuten Beantragung auf Haftentlassung der inhaftierten Genossen am 17. Mai 1933 eine weitere schwierige Entscheidung treffen. Hitler, der sich außenpolitisch isoliert sah, wollte die Westmächte durch eine Friedensrede verbunden mit einer Friedensresolution des Reichstags beruhigen. Auf Anfrage nach einer eigenen Erklärung der SPD-Reichstagsfraktion zur Friedensresolution machte Wilhelm Frick deutlich, dass die Sozialdemokratie keine eigene Erklärung mehr abgeben könne und die Würde der Nation wichtiger sei als das Leben eines Abgeordneten. Daraufhin entschied sich die Fraktion nach lebhafter Diskussion mit großer Mehrheit dafür, die Resolution zwar nicht zu unterzeichen, ihr aber zuzustimmen, um die Nationalsozialisten nicht noch weiter gegen sich und die bereits inhaftierten Parteigenossen aufzubringen.


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Auszug aus dem Protokoll der Sitzung der Reichstagsfraktion der SPD, 10.06.1933

Vollbild (463 kb)


Durch die Zustimmung zur Friedensresolution kam es zum Konflikt mit dem im Exil wirkenden Teil des SPD-Vorstandes. Dieser wurde noch weiter verschärft, als der Exilvorstand seinen Sitz nach Prag verlegte, um den Übergang zur illegalen Widerstandsarbeit vorzubereiten, da die noch in Deutschland verweilenden Vorstandsmitglieder und Abgeordneten um Paul Löbe der Meinung waren, an der Legalität festhalten zu können und in der letzten Sitzung der Reichstagsfraktion der SPD am 10. Juni 1933 beschlossen, dass der Sitz des Parteivorstandes in Deutschland sein müsse. Der Streit wurde jedoch schnell beigelegt, da die Wahrung der Legalität durch das Parteiverbot vom 22. Juni 1933 unmöglich wurde.


Verfasserin: Anja Ruisinger


Literatur:
Heinrich Potthoff, Susanne Miller. Kleine Geschichte der SPD 1848-2002. Bonn, J.H.W. Dietz Nachf. 2002 (vgl. S. 127-147)
Jutta von Freyberg, Georg Fülberth, Jürgen Harrer, Bärbel Hebel-Kunze, Heinz-Gerd Hofschen, Erich Ott, Gerhard Stuby. Geschichte der deutschen Sozialdemokratie 1863-1975. Köln, Pahl-Rugenstein Verlag 1975 (vgl. S. 180-203)
Reinold Schattenfroh (Hrsg.), Annerose Benecke (Hrsg). Fünfzig Jahre danach. Das Ermächtigungsgesetz. Berlin (West), Institut für soziale Demokratie (August-Bebel-Institut) 1983
http://library.fes.de/fulltext/bibliothek/chronik/spdc_band2.html
http://www.berlinische-monatsschrift.de/bms/bmstext/9808proe.htm

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