Der Südostkurier
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2.2 Konzept Josef Felders
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

2.3 Heinrich Haug als zweiter Lizenzträger
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

2.4 Vorbehalte der Bevölkerung
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

2.5 Streit um die Pachtfrage
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

2.6 Ende des Südost-Kuriers
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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1.1 Die Lizenzierung der Presse durch die US-Militärregierung

Während der Besatzungszeit in den Jahren 1945 bis 1949 machten es sich die amerikanischen Besatzer im Rahmen der Reeducation zur Aufgabe, die Informationsmedien im besiegten Deutschland neu zu ordnen und von jeglichen faschistischen Einflüssen zu befreien.


Hierzu wurden zunächst alle bisherigen deutschen Publikationsorgane per Gesetz verboten. Zur ersten Information der Bevölkerung erschienen anfangs nur Militärzeitungen unter Leitung der US-Armee oder kleinere Lokalblätter. Anschließend planten die Besatzer unter anderem den Aufbau eines freien und demokratischen Pressewesens durch neue Lizenzzeitungen unter deutscher Leitung.


Die Lizenzierung der Presse sollte eine Wiederherstellung der Presselandschaft der Weimarer Republik verhindern. Anstelle der zahlreichen, zumeist kaum informativen und politisch einseitigen Kleinblätter der zwanziger und frühen dreißiger Jahre sollten einige wenige leistungsfähige Lizenzzeitungen mit einem umfassenden Informationsangebot entstehen.


Um nationalsozialistische Tendenzen in der Presse zu verhindern, konnten nur Personen, die nachweislich unbelastet aus der Zeit des Nationalsozialismus hervorgegangen waren, Lizenzträger werden. Außerdem wurde die Verantwortung für eine neue Zeitung zumeist je einem sozialdemokratisch und einem konservativ geprägten Lizenzträger mit gleichen Rechten übertragen. Hierdurch sollten eine ausgewogene Berichterstattung und eine weitgehende politische Neutralität der Presse gewährleistet werden.


Der Lizenzierungsprozess durch die „Information Control Division (ICD) Press Branch“ der amerikanischen Militärregierung begann bereits Anfang August 1945 mit der Vergabe der Lizenz für die „Frankfurter Rundschau“ in Hessen. In Bayern jedoch erschien erst am 6. Oktober 1945 mit der „Süddeutschen Zeitung“ die erste Lizenzzeitung. Nach Abschluss der Versorgung der größeren bayerischen Städte mit Lizenzzeitungen bis Anfang 1946 fanden schließlich auch kleinstädtische und ländliche Regionen Berücksichtigung. So erfolgte beispielsweise im Mai 1946 die Vergabe der Lizenz für den Südost-Kurier, der von Bad Reichenhall aus im ländlich geprägten südost-oberbayerischen Raum erscheinen sollte.


hier
Mitarbeiter der ICD

Vollbild (79 kb)


Verfasser: Constantin Pröll und Anja Ruisinger


Literatur:
Norbert Frei. Amerikanische Lizenzpolitik und deutsche Pressetradition. München, 1986
Josef Felder. Warum ich Nein sagte. Reinbek bei Hamburg, 2002

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