Der Südostkurier
1. Amerikanische Lizenzpolitik
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

1.1 Presselizenzierung
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

1.2 Einflussnahme auf die Presse
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

1.3 Lösung des Pachtproblems
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

1.4 Erteilung der Generallizenz
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

2. Südost-Kurier
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

2.1 Ernennung Josef Felders zum Lizenzträger
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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2.5 Streit um die Pachtfrage

Zwischen den Lizenzträgern des Südost-Kuriers und Fritz Wiedemann, in dessen von den Amerikanern beschlagnahmter Druckerei die Zeitung hergestellt wurde, kam es schnell zu Konflikten. Fritz Wiedemann, der aus seinem Entnazifizierungsprozess als Entlasteter hervorging, empfand die Beschlagnahmung seiner Druckerei als ungerecht. Vor allem in Hinblick auf die zukünftige Aufhebung der Lizenzpflicht und die sich daraus ergebende Möglichkeit, selbst eine Zeitung zu produzieren, war er an der Rückgabe stark interessiert.


hier
Verlagsgebäude in Bad Reichenhall, 10.05.1946

Vollbild (305 kb)


Josef Felder hingegen rechnete ihm öffentlich vor, dass er durch den monatlich gezahlten Pachtbetrag „arbeitsfreies Einkommen von erheblichem Ausmaße“ (Frei, S. 102: Artikel Josef Felder im Südost-Kurier vom 31.12.1947) erhielte und daher wirtschaftlich gesehen keinen Grund zur Beschwerde hätte. Die Versuche der Lizenzträger Haug und Felder zur Einigung mit Wiedemann scheiterten zunächst an der Forderung Wiedemanns nach „Abzweigung eines lebensfähigen Akzidenzbetriebes“ (Frei, S. 112), mit dem er sich selbständig machen wollte.


Hierzu bot er den Verkauf eines Teils seines Familienanwesens an den Südost-Kurier an, um diesem die Errichtung eigener Verlagsgebäude zu ermöglichen. Felder und Haug konnten dieses Angebot jedoch nicht annehmen, da klar war, dass sie insbesondere nach der Währungsreform vom Juni 1948 nicht in der Lage waren, das nötige Kapital aufzubringen. Auch weitere Einigungsvorschläge wie die Beteiligung Wiedemanns an einer „Südost-Kurier Verlags- und Druckereianstalt GmbH“ waren aufgrund der zu unterschiedlichen Vorstellungen der Verhandlungsparteien nicht realisierbar.


Mit Ausnahme des Südost-Kuriers waren in Bayern bereits alle Lizenzzeitungen mit freiwillig abgeschlossenen Verträgen oder Zwangspachtverträgen versorgt, als die amerikanische Militärregierung kurz vor Ende des Jahres 1948 die Anweisung erteilte, dass definitiv alle Verhandlungen bis zum 31.1.1949 abzuschließen seien. Dies misslang trotz des großen Bemühens Heinrich Haugs, noch vor diesem Stichtag zu einer gütlichen Einigung zu kommen.


Daher unterzeichnete er schließlich zusammen mit dem vom „Bayerischen Landesamt für Vermögenskontrolle und Wiedergutmachung“ (BLVW) bestellten Treuhänder Adolf Brunhold einen Zwangspachtvertrag „über die Verpachtung eines unter Vermögenskontrolle stehenden Druckereibetriebes an einen lizenzierten Zeitungsverlag“. Die Pachtzinsberechnung der Vertrages, der rückwirkend ab dem Tag der Erstausgabe des Südost-Kuriers (10.5.1946) für gültig erklärt wurde, erfolgte auf der Grundlage eines unabhängigen Sachverständigen-Gutachtens. Der Vertrag hatte eine Laufzeit von fünf Jahren ab der Genehmigung durch die „Information Services Division“ (ISD) am 31.1.1949. Somit war nach fast zweijährigen Verhandlungen die Zukunft des Südost-Kuriers für die folgenden fünf Jahre gesichert.


Verfasser: Constantin Pröll und Anja Ruisinger


Literatur:
Norbert Frei. Amerikanische Lizenzpolitik und deutsche Pressetradition. München, 1986

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