3.4 Zustimmung Josef Felders zu den Notstandsgesetzen


„Wer es mit ihr (der parlamentarischen Demokratie, Anm. d. Verf.) ernst meint, der wird bei der Abwägung einiger Mängel der Notstandsgesetze den überragend positiven Fakten den Vorrang zubilligen. Ich habe dies jedenfalls – bald 50 Jahre im politischen Leben stehend und deshalb nicht ohne Erfahrung – getan und das führte zu meinem bewußten Ja!“
So begründete Josef Felder seine Zustimmung zu den Notstandsgesetzen, auf die auch der SPD-Fraktionschef Helmut Schmidt in seiner Rede zur Schlussabstimmung ausdrücklich hinwies. Weiterhin argumentierte er in seiner Begründung, dass die schweren Fehler der Weimarer Republik, wie fehlende verfassungsrechtliche Sicherungen und die zweifelhafte Rolle der Reichswehr sich nicht wiederholen dürften und die Bedenken der Öffentlichkeit gegen die Notstandsgesetze im Hinblick auf politisch-reaktionäre Gruppen der Gegenwart durchaus berechtigt seien. Seiner Ansicht nach könnte allerdings ein Scheitern der Notstandsgesetze zur Stärkung nationalistischer Meinungen innerhalb der Bundeswehr führen und der nationalistischen Rechten zu größerem Erfolg bei den Bundestagswahlen verhelfen.

Die Öffentlichkeit hatte große Bedenken gegen die Notstandsgesetze. Auch Josef Felder erhielt vor allem aus den Betrieben zahlreiche Protestschreiben gegen seine Zustimmung zu den Notstandsgesetzen. Viele Arbeiter, Wähler und auch größtenteils jüngere SPD-Politiker verstanden nicht, wie Josef Felder, der 1933 trotz der Bedrohungen durch die NSDAP gegen das Ermächtigungsgesetz gestimmt hatte, nun seine Zustimmung zu einer ähnlich „bösartigen“ Gesetzesvorlage geben konnte. Dennoch stimmte er nach eingehender Prüfung und einigen von der SPD-Fraktion durchgesetzten Änderungen 1968 im Bundestag für den Gesetzesentwurf.
Verfasserin: Anja Ruisinger
Literatur:
Josef Felder. Warum ich Nein sagte. Reinbek bei Hamburg, Rowohlt Taschenbuch 2002 (vgl. S. 205-212)
Josef Felder, Hans Dichgans, Johann Cramer, Emilie Kiep-Altenloh. Abgeordnete des Deutschen Bundestages. Boppard am Rhein, Harald Boldt Verlag (vgl. S. 67-77)