„Wer es mit
ihr (der parlamentarischen Demokratie, Anm. d. Verf.) ernst meint, der wird bei
der Abwägung einiger Mängel der Notstandsgesetze den überragend positiven
Fakten den Vorrang zubilligen. Ich habe dies jedenfalls – bald 50 Jahre im
politischen Leben stehend und deshalb nicht ohne Erfahrung – getan und das
führte zu meinem bewußten Ja!“
So begründete Josef Felder seine
Zustimmung zu den Notstandsgesetzen, auf die auch der SPD-Fraktionschef Helmut
Schmidt in seiner Rede zur Schlussabstimmung ausdrücklich hinwies.
Weiterhin argumentierte er in seiner Begründung, dass die schweren Fehler der Weimarer
Republik, wie fehlende verfassungsrechtliche Sicherungen und die
zweifelhafte Rolle der Reichswehr sich nicht wiederholen dürften und die
Bedenken der Öffentlichkeit gegen die Notstandsgesetze
im Hinblick auf politisch-reaktionäre Gruppen der Gegenwart durchaus berechtigt
seien. Seiner Ansicht nach könnte allerdings ein Scheitern der Notstandsgesetze
zur Stärkung nationalistischer Meinungen innerhalb der Bundeswehr führen und der nationalistischen
Rechten zu größerem Erfolg bei den Bundestagswahlen
verhelfen.
Die Öffentlichkeit hatte große Bedenken gegen die Notstandsgesetze.
Auch Josef Felder erhielt
vor allem aus den Betrieben zahlreiche Protestschreiben gegen seine Zustimmung
zu den Notstandsgesetzen. Viele Arbeiter, Wähler und auch größtenteils jüngere SPD-Politiker
verstanden nicht, wie Josef
Felder, der 1933 trotz der Bedrohungen durch die NSDAP gegen das Ermächtigungsgesetz
gestimmt hatte, nun seine Zustimmung zu einer ähnlich „bösartigen“
Gesetzesvorlage geben konnte. Dennoch stimmte er nach eingehender Prüfung und
einigen von der SPD-Fraktion
durchgesetzten Änderungen 1968 im Bundestag für den Gesetzesentwurf.
Verfasserin: Anja Ruisinger
Literatur:
Josef Felder. Warum ich Nein sagte. Reinbek bei Hamburg, Rowohlt Taschenbuch 2002 (vgl. S. 205-212)
Josef Felder, Hans Dichgans, Johann Cramer, Emilie Kiep-Altenloh. Abgeordnete des Deutschen Bundestages. Boppard am Rhein, Harald Boldt Verlag (vgl. S. 67-77)